— FIDLEG Kundeninformation —
Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8ff. des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird nachfolgend ein Überblick über die Triaxis AG sowie deren Dienstleistungen gegeben.
A. Information über das Unternehmen
Adresse
Triaxis AG
Brandschenkestrasse 4
8001 Zürich
Telefon: 043 311 27 27
E-Mail: info@triaxis.ch
Webseite: www.triaxis.ch
Die Triaxis AG wurde 1983 gegründet.
Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft
Mit dem neuen Finanzinstitutsgesetz (FINIG) brauchen künftig alle Finanzinstitute für die Ausübung ihrer gewerbsmässigen Tätigkeit als Vermögensverwalter eine Bewilligung der FINMA. Die Triaxis AG hat diese Bewilligung am 28. März 2022 bekommen.
Die FINcontrol Suisse AG beaufsichtigt als unabhängige Schweizer Aufsichtsorganisation gemäss FINMAG die Triaxis AG. Die Triaxis AG wird zusätzlich durch die Prüfgesellschaft CAPREV Wirtschaftsprüfung und -beratung AG sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft und revidiert.
FINcontrol Suisse AG
General-Guisan-Strasse 6
6300 Zug
Telefon: +41 41 767 36 00
E-Mail: info@fincontrol.ch
Webseite: www.fincontrol.ch
CAPREV Wirtschaftsprüfung und -beratung AG
Industriestrasse 47
6300 Zug
Telefon: +41 41 761 92 45
E-Mail: info@caprev.ch
Webseite: www.caprev.ch
Ombudsstelle
Triaxis AG ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und der Triaxis AG sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden.
Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Talstrasse 20
8001 Zürich
Telefon: +41 44 552 08 00
E-Mail: info@finos.ch
Webseite: www.finos.ch
B. Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen
Triaxis AG erbringt für ihre Kundinnen und Kunden Vermögensverwaltungsdienstleistungen, portfoliobezogene und transaktionsbezogene Anlageberatungsdienstleistungen sowie Execution Only (Ausführungsgeschäft).
Bei einem Anlageberatungsmandat mit Triaxis AG wird den Kundinnen und Kunden eine persönliche Empfehlung abgegeben, die sich auf einzelne Finanzinstrumente bezieht. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf verbleibt letztlich immer beim Kunden.
Triaxis AG garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der Anlagetätigkeit. Die Anlagetätigkeit kann daher zu einer Wertsteigerung, aber auch zu einem Wertverlust führen.
C. Kundensegmentierung
Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen und den entsprechenden Verhaltenspflichten nachkommen.
Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde mittels Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.
D. Information über Risiken und Kosten
Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten
Die Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Triaxis AG händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» aus. Diese kann zudem auf www.swissbanking.ch eingesehen werden.
Bei weiterführenden Fragen können sich die Kunden der Triaxis AG jederzeit an ihren Kundenberater richten.
Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung
Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie für das Kundenvermögen ergeben können, wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.
Soweit ungewöhnliche Risikokonzentrationen innerhalb des Kundenportfolios nicht ausgeschlossen werden können, werden dem Kunden Art und Umfang solcher Konzentrationsrisiken offengelegt.
- eine Konzentration von 10 % oder mehr in einzelnen Wertpapieren;
- eine Konzentration von 20 % oder mehr in einzelnen Emittenten.
Ausgenommen sind Konzentrationen aus kollektiven Kapitalanlagen, die aufsichtsrechtlichen Risikostreuungsregeln unterliegen, wie z.B. UCITS-Fonds und Schweizer Wertpapierfonds.
Bei der Anlageberatung stellt das Finanzinstitut seinen Privatkunden das Basisinformationsblatt des empfohlenen Finanzinstruments zur Verfügung.
Kosteninformation
Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den verwalteten Vermögenswerten und/oder auf einer Erfolgsbasis berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Verträge verwiesen.
Ist es nicht möglich, die tatsächliche Höhe von Vergütungen oder Leistungen Dritter vor Erbringung der Finanzdienstleistung zu bestimmen, informiert das Finanzinstitut den Kunden über die Bandbreite der jeweiligen Vergütungen.
Im Falle von Vermögensverwaltung oder portfoliobasierter Anlageberatung wird dem Kunden die Spanne der erwarteten Vergütung im Verhältnis zum Portfoliowert und zur vereinbarten Anlagestrategie mitgeteilt.
E. Information über Bindungen an Dritte
Im Zusammenhang mit den angebotenen Finanzdienstleistungen können wirtschaftliche Bindungen an Dritte bestehen. Die Entgegennahme von Zahlungen Dritter sowie deren Behandlung werden in den entsprechenden Verträgen detailliert geregelt.
F. Informationen über das berücksichtigte Marktangebot
Triaxis AG verfolgt grundsätzlich einen «Open Universe Approach» und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen.
Eigene Kapitalanlagen des Finanzinstituts können – wo sinnvoll – in Vermögensverwaltungsmandaten eingesetzt oder im Rahmen einer Anlageberatung empfohlen werden.
Werden sowohl eigene als auch fremde Finanzinstrumente berücksichtigt, ergreift das Finanzinstitut geeignete organisatorische Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Kann eine Benachteiligung von Kunden nicht ausgeschlossen werden, wird dies offengelegt.